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Rentenlücke für Beamte: So berechnest du deine Pensionslücke Schritt für Schritt

Beamte bekommen Pension statt Rente – und trotzdem fehlt im Ruhestand oft Geld. Mit Formel, drei durchgerechneten Beispielen und den wichtigsten Sonderfällen: Antragsruhestand, Teilzeit, Quereinstieg, Mindestversorgung.

Rentenlücke für Beamte: So berechnest du deine Pensionslücke Schritt für Schritt

„Als Beamter bin ich doch abgesichert.“ Das stimmt – zum Teil. Die Pension ist deutlich großzügiger als die gesetzliche Rente, aber sie ersetzt nicht dein volles Gehalt. Wer mit 67 den Höchstsatz erreicht, bekommt rund 72 % seiner letzten Bezüge brutto. Wer früher geht, Teilzeit gearbeitet hat oder erst spät verbeamtet wurde, liegt oft deutlich darunter. Die Differenz zwischen dem, was du im Ruhestand brauchst, und dem, was netto ankommt, ist deine Pensionslücke. In diesem Beitrag rechnest du sie in fünf Schritten selbst aus – mit drei typischen Beispielen und den Sonderfällen, die am häufigsten übersehen werden.

Pension statt Rente: Was ist anders?

Die gesetzliche Rente sammelt über das ganze Berufsleben Entgeltpunkte. Die Beamtenversorgung funktioniert anders: Sie orientiert sich an deinen letzten ruhegehaltfähigen Bezügen und an deinen ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Drei Regeln bestimmen die Höhe (§ 14 BeamtVG bzw. die entsprechenden Landesgesetze):

  • 1,79375 % je Dienstjahr. Jedes volle ruhegehaltfähige Dienstjahr bringt diesen Prozentsatz der letzten Bezüge.
  • Höchstsatz 71,75 %. Nach 40 Dienstjahren ist Schluss – mehr Dienstjahre erhöhen die Pension nicht.
  • Versorgungsabschlag 3,6 % pro Jahr, wenn du vor der für dich geltenden Altersgrenze in den Ruhestand gehst (beim Antragsruhestand mit 63 bis zu 14,4 %, bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung höchstens 10,8 %).

Dazu kommt die amtsunabhängige Mindestversorgung: Nach mindestens fünf Dienstjahren bekommst du nie weniger als rund 35 % der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einen festen Zuschlag – unabhängig davon, wie wenige Dienstjahre du hast.

So entsteht deine Pension – vereinfachtDienstjahre × 1,79375 %Ruhegehaltssatz× letzte BezügePension brutto− Abschlagbei Vorruhestand× ca. 78 %Pension netto

Die Formel in fünf Schritten

Schritt 1: Ruhegehaltfähige Dienstjahre zählen

Zähle alle Jahre im Beamtenverhältnis bis zum geplanten Ruhestand – Vorbereitungsdienst (Referendariat) zählt mit, Teilzeit nur anteilig. Auch bestimmte Vordienstzeiten können angerechnet werden, zum Beispiel Zeiten als Angestellte:r im öffentlichen Dienst oder Studienzeiten bis zu 855 Tagen (knapp 2,3 Jahre), sofern das Studium Voraussetzung für die Laufbahn war. Was genau zählt, steht in deiner Versorgungsauskunft, die du bei deiner Bezügestelle anfordern kannst.

Schritt 2: Ruhegehaltssatz ausrechnen

Dienstjahre × 1,79375 %, höchstens 71,75 %. Beispiel: 37 Dienstjahre ergeben 66,37 %.

Schritt 3: Pension brutto

Ruhegehaltssatz × letzte ruhegehaltfähige Bezüge (Grundgehalt plus Familienzuschlag Stufe 1 plus ruhegehaltfähige Zulagen, in der Regel die Besoldung der letzten zwei Jahre). Bei Vorruhestand ziehst du anschließend den Versorgungsabschlag ab.

Schritt 4: Netto-Pension

Versorgungsbezüge sind voll lohnsteuerpflichtig (abzüglich Versorgungsfreibetrag, der Jahr für Jahr kleiner wird), und du zahlst deine private Krankenversicherung weiter – die Beihilfe steigt im Ruhestand zwar meist auf 70 %, trotzdem kostet der PKV-Beitrag spürbar. Als Faustwert bleiben rund 78 % der Brutto-Pension netto übrig. Dieser Wert steckt auch im Rentenlücken-Rechner.

Schritt 5: Wunsch-Einkommen gegenüberstellen

Wie viel brauchst du im Ruhestand? Eine verbreitete Faustregel sind 80 % des heutigen Nettos: Die Kinder sind aus dem Haus, Fahrtkosten entfallen, oft ist die Immobilie abbezahlt. Wer viel reisen will, setzt höher an. Die Differenz zwischen Wunsch-Einkommen und Netto-Pension ist deine Pensionslücke – pro Monat, in heutiger Kaufkraft.

Warum in heutiger Kaufkraft?

Die Besoldung wird regelmäßig angepasst und wächst grob mit der Inflation. Deshalb kannst du mit deinen heutigen Bezügen rechnen und bekommst eine Lücke in heutigen Euro – das ist für dein Gefühl viel greifbarer als ein nominaler Betrag in 25 Jahren. Der Rentenlücken-Rechner macht genau das automatisch.

Beispiel 1: Lehrerin, 42, Pension mit 67

Anna ist Gymnasiallehrerin (A 13, Grundgehalt mit Zulagen rund 5.400 € brutto), seit 12 Jahren verbeamtet und möchte regulär mit 67 in Pension gehen. Bis dahin kommen 25 weitere Dienstjahre dazu.

Ruhegehaltfähige Dienstjahre12 bisher + 25 künftig37 Jahre
Ruhegehaltssatz37 × 1,79375 %66,37 %
Pension brutto66,37 % × 5.400 €3.584 €
Pension netto× 78 % (Steuer, PKV)2.795 €
Netto heute5.400 € × 75 %4.050 €
Wunsch-Einkommen80 % vom Netto3.240 €
Pensionslücke3.240 € − 2.795 €445 € / Monat
Anna, Lehrerin: Wunsch-Einkommen vs. PensionWunsch-Einkommen 3.240 € = 100 %2.795 €445 €Pension netto · 2.795 €Verbleibende Lücke · 445 €
Alle Beträge netto und in heutiger Kaufkraft, Annahmen wie im Rentenlücken-Rechner.

Rund 445 € im Monat fehlen – obwohl Anna fast den Höchstsatz erreicht. Das ist der Normalfall bei Beamt:innen: Die Lücke ist kleiner als bei Angestellten, aber sie ist da. Über einen Ruhestand von 20 Jahren sind das über 106.800 €.

Beispiel 2: Verwaltungsbeamter, 50, will mit 63 gehen

Markus (A 11, rund 4.600 € brutto) ist seit 20 Jahren verbeamtet und liebäugelt mit dem Antragsruhestand mit 63. Das kostet ihn doppelt: weniger Dienstjahre und der Versorgungsabschlag.

Ruhestand mit 63Ruhestand mit 67
Dienstjahre3337
Ruhegehaltssatz59,19 %66,37 %
Versorgungsabschlag4 Jahre × 3,6 % = 14,4 %0 %
Pension brutto2.331 €3.053 €
Pension netto (78 %)1.818 €2.381 €
Wunsch-Einkommen (80 % von 3.450 €)2.760 €2.760 €
Pensionslücke942 €379 €
Markus: Was vier Jahre früher kostenPension netto mit 672.381 €Pension netto mit 631.818 €Lücke mit 67379 €Lücke mit 63942 €€ / Monat

Der frühe Ruhestand kostet Markus 563 € netto pro Monat – lebenslang. Dafür hat er vier Jahre mehr Freizeit. Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Entscheidung, aber sie sollte mit dieser Zahl getroffen werden, nicht mit einem Bauchgefühl.

Beispiel 3: Quereinsteigerin mit Rente und Pension

Sabine war 20 Jahre in der freien Wirtschaft angestellt, bevor sie mit 45 als Lehrerin verbeamtet wurde (rund 4.200 € brutto). Bis 67 kommt sie nur auf 22 Dienstjahre. Dafür hat sie aus der Angestelltenzeit gesetzliche Rentenansprüche – in ihrer Renteninformation stehen 18 Entgeltpunkte.

Ruhegehaltssatz22 × 1,79375 %39,46 %
Pension brutto / netto39,46 % × 4.200 € → × 78 %1.657 € / 1.293 €
Gesetzliche Rente brutto18 Punkte × 42,52 €765 €
Gesetzliche Rente netto× 89 % (KV/PV)681 €
Wunsch-Einkommen80 % von 3.150 €2.520 €
Pensionslücke2.520 € − 1.293 € − 681 €546 € / Monat
Sabine, Quereinsteigerin: zwei Quellen, trotzdem LückeWunsch-Einkommen 2.520 € = 100 %1.293 €681 €546 €Pension netto · 1.293 €Gesetzliche Rente netto · 681 €Verbleibende Lücke · 546 €
Alle Beträge netto und in heutiger Kaufkraft, Annahmen wie im Rentenlücken-Rechner.

Achtung Anrechnung (§ 55 BeamtVG)

Rente und Pension zusammen dürfen eine Höchstgrenze nicht überschreiten – grob die Pension, die du mit vollen Dienstjahren bekommen hättest. Liegt die Summe darüber, wird die Pension gekürzt. Bei Sabine ist das nicht der Fall, bei langen Vordienstzeiten mit hohem Gehalt aber durchaus. Die Versorgungsauskunft rechnet das für dich aus.

Die wichtigsten Sonderfälle

Teilzeit zählt nur anteilig

Zehn Jahre mit 50 % Teilzeit sind versorgungsrechtlich nur fünf Dienstjahre. Hätte Anna aus Beispiel 1 zehn Jahre halbtags gearbeitet, käme sie auf 32 statt 37 Dienstjahre: Ruhegehaltssatz 57,40 %, Pension netto 2.418 € statt 2.795 € – 377 € weniger pro Monat. Familienphasen sind damit einer der größten Treiber der Pensionslücke, vor allem bei Frauen.

Wenige Dienstjahre: Mindestversorgung

Wer erst spät verbeamtet wird oder früh dienstunfähig, hat oft nur wenige Dienstjahre. Mit 8 Dienstjahren ergäbe die Formel nur 14,35 %. Hier greift die Mindestversorgung: Du bekommst mindestens 35 % deiner Bezüge bzw. die amtsunabhängige Mindestversorgung – je nachdem, was höher ist. Voraussetzung sind mindestens fünf Dienstjahre.

Dienstunfähigkeit

Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit wird eine Zurechnungszeit angerechnet: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zählt zu zwei Dritteln als Dienstzeit. Der Versorgungsabschlag ist auf 10,8 % gedeckelt. Das federt den Fall ab, ersetzt aber keine Dienstunfähigkeitsversicherung – gerade in den ersten Dienstjahren, in denen die Mindestversorgung noch nicht greift (unter fünf Jahren gibt es nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente).

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug

Für diese Gruppen gelten besondere Altersgrenzen (meist 60 bis 62 Jahre). Wer zu dieser Grenze in den Ruhestand geht, zahlt keinen Versorgungsabschlag. Die geringere Zahl an Dienstjahren bleibt aber – die Pension ist deshalb trotzdem meist niedriger als bei Verwaltungsbeamt:innen mit Ruhestand mit 67.

Kindererziehung

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bekommst du einen Kindererziehungszuschlag, der sich an den Regeln der gesetzlichen Rente orientiert (pro Kind rund drei Jahre). Das hilft, gleicht Teilzeitphasen aber nur zum Teil aus.

Die Steuer frisst mehr als gedacht

Anders als Renten sind Pensionen schon immer voll steuerpflichtig – es gibt nur den Versorgungsfreibetrag (für Ruhestand ab 2026 rund 13 % der Bezüge, maximal rund 1.000 € im Jahr, bei späterem Ruhestand weniger). Bei einer Brutto-Pension von 3.500 € zahlst du als Single durchaus 500 € Lohnsteuer monatlich. Deshalb ist die Nettoquote von 78 % nur ein Durchschnitt: Mit hoher Pension und ohne Kinder liegst du eher bei 72 bis 75 %, mit niedriger Pension und Ehepartner:in ohne eigenes Einkommen eher bei 82 bis 85 %.

PKV im Alter

Dein PKV-Beitrag sinkt im Ruhestand, weil die Beihilfe meist auf 70 % steigt – aber die Tarife werden mit dem Alter teurer. Plane für den Rest-Beitrag realistisch 300 bis 500 € im Monat ein (Stand heute), Tendenz steigend. Rechne auch damit, dass die Beihilfe Kosten nur anteilig und nicht alles erstattet.

Was die Lücke über die Jahre mit dir macht

Anna fehlen 445 € im Monat. Klingt überschaubar? Über einen Ruhestand von 20 bis 25 Jahren sind das 106.800 € bis 133.500 € – in heutiger Kaufkraft. Um 445 € dauerhaft aus Vermögen zu entnehmen (3,5 % im Jahr, so wie es der Rechner annimmt), brauchst du bei Pensionsbeginn etwa 152.571 € Kapital. Das klingt viel, ist aber in 25 Jahren mit einer Sparrate von ein paar hundert Euro oder mit einer vermieteten Wohnung erreichbar.

Deine Pensionslücke in zwei Minuten

Der kostenlose Rentenlücken-Rechner kennt die Pensionsformel: Wähle „Beamt:in“, trage Bezüge, Dienstjahre und geplanten Ruhestand ein – oder direkt den Wert aus deiner Versorgungsauskunft. Du siehst deine Lücke sofort in heutiger Kaufkraft, inklusive Erspartem, Sparrate und optional einer vermieteten Immobilie.

Jetzt Pensionslücke berechnen →

Wie Beamte die Lücke schließen

Beamt:innen haben drei strukturelle Vorteile: ein sicheres, planbares Einkommen, meist einen hohen Grenzsteuersatz und sehr gute Kreditkonditionen bei Banken. Daraus ergeben sich die typischen Bausteine:

  • Sparplan (ETF, Fonds): Flexibel, ab kleinen Beträgen. Für Annas 445 € Lücke reicht bei 5 % Rendite eine Sparrate von grob 250 bis 300 € im Monat über 25 Jahre.
  • Riester / Basisrente: Beamt:innen sind riesterberechtigt. Die Förderung lohnt vor allem mit Kindern, die Produkte sind aber oft teuer – genau rechnen.
  • Vermietete Immobilie: Die Nettomiete läuft im Ruhestand als zweites „Gehalt“ weiter, die Bank finanziert Beamt:innen gern zu guten Konditionen – und in den ersten Jahren senken Abschreibung und Zinsen deine Steuerlast deutlich. Bei 42 % Grenzsteuersatz erstattet dir das Finanzamt 42 Cent je Euro steuerlichem Verlust.

Welche Kombination passt, hängt von Alter, Eigenkapital und Risikobereitschaft ab. Wichtig ist nur: Die Lücke jetzt kennen, nicht mit 60.

Wie viel Steuern spart eine vermietete Immobilie?

Beamt:innen mit hohem Grenzsteuersatz profitieren besonders von AfA, degressiver Abschreibung und Sonder-AfA. Der Steuervorteil-Rechner zeigt dir Jahr für Jahr Steuerersparnis, Cashflow und Vermögensaufbau – kostenlos, ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Wo bekomme ich meine Zahlen her?

Fordere bei deiner Bezügestelle (Landesamt für Besoldung, Bundesverwaltungsamt o. ä.) eine Versorgungsauskunft an. Sie nennt deine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und die voraussichtliche Pension. Ab 55 bekommst du sie in vielen Ländern automatisch, vorher auf Antrag.

Zählt mein Referendariat?

Ja, der Vorbereitungsdienst ist in der Regel ruhegehaltfähig. Studienzeiten zählen bis zu 855 Tage, wenn das Studium für die Laufbahn vorgeschrieben war.

Ich bin Landesbeamter – gelten die Zahlen?

Die Grundlogik (1,79375 %, 71,75 %, 3,6 % Abschlag) gilt in Bund und allen Ländern. Unterschiede gibt es bei Details wie Altersgrenzen, Besoldungshöhe und Zuschlägen. Die Versorgungsauskunft deines Landes ist verbindlich.

Wird die Pension an die Inflation angepasst?

Pensionen folgen den Besoldungsanpassungen. Historisch lagen die meist nahe der Inflation, in einzelnen Jahren auch darunter. Rechne konservativ – der Rentenlücken-Rechner lässt dich die Anpassung in den erweiterten Einstellungen selbst festlegen.

Was ist mit der Witwen- bzw. Witwerpension?

Hinterbliebene bekommen 55 % der Pension (bei Ehen vor 2002 unter Umständen 60 %). Für Paare lohnt sich deshalb eine Rechnung für den Fall, dass eine:r allein zurückbleibt – der Rechner hat dafür einen Paar-Modus.

Hinweis: Alle Zahlen sind vereinfachte Modellrechnungen mit den Annahmen des Rentenlücken-Rechners (Stand 2026: Rentenwert 42,52 €, Durchschnittsentgelt 51.944 €, Inflation 2 %, Rentenanpassung 1,1 % pro Jahr). Sie ersetzen keine Renten-, Steuer- oder Anlageberatung. Deine Renteninformation, Versorgungsauskunft bzw. Standmitteilungen sind immer die bessere Grundlage – trage ihre Werte im Rechner ein.

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