Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Rechtliches & Tipps

Wenn du dich für eine neue Wohnung bewirbst, zählt der erste Eindruck – und das nicht nur bei der Besichtigung. Immer häufiger gehört auch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu den geforderten Unterlagen. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Formalität, doch dahinter steckt ein rechtlich nicht unbedeutendes Dokument.Dabei stellt sich oft die Frage: Brauche ich diese Bescheinigung wirklich? Und noch wichtiger: Muss mein früherer Vermieter sie mir überhaupt ausstellen?
In diesem Beitrag erfährts du, was eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist, wann sie wirklich nötig ist, welche Alternativen Sie nutzen können und wie die rechtliche Lage aussieht sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Dami du gut vorbereitet, bei der nächsten Wohnungsbewerbung auftritst.
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Punkte vorab:
- Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
- Wann ist die Bescheinigung besonders sinnvoll?
- Was tun, wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt?
- Fazit: Kein Anspruch – aber viele Möglichkeiten
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Kein Rechtsanspruch: Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist freiwillig – laut BGH-Urteil besteht kein Anspruch darauf, aber Vermieter dürfen sie ausstellen.
- Alternative Nachweise möglich: Wenn keine Bescheinigung vorliegt, können Kontoauszüge, Daueraufträge oder digitale Nachweise (z. B. über Bonify) verwendet werden.
- Rechtssicher formulieren: Vermieter sollten neutral und sachlich formulieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein formloses Schreiben des bisherigen Vermieters. Sie bestätigt, dass der Mieter während eines bestimmten Zeitraums seiner Mietverpflichtung nachgekommen ist – also regelmäßig und vollständig Miete gezahlt hat. Der Zweck besteht darin, dem neuen Vermieter zu signalisieren: Dieser Mietinteressent ist zuverlässig.
Die Bescheinigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich aber in der Praxis zu einem inoffiziellen Standarddokument entwickelt – vor allem in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage.
Aus sicht des Mieters
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs besteht kein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Das bedeutet
> Ein Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.
Allerdings verpflichtet § 368 BGB den Vermieter dazu, dem Mieter Quittungen über erhaltene Mietzahlungen auszustellen, wenn dieser sie verlangt. Das kann zumindest eine Alternative darstellen, wenn keine formale Bescheinigung ausgestellt wird.
Aus Sicht des Vermieters
Vermieter dürfen die Ausstellung verweigern – aus Prinzip oder weil z. B. ein Streit über Mietrückstände besteht. Wer die Bescheinigung dennoch ausstellt, sollte vorsichtig formulieren. Denn unrichtige oder leichtfertige Aussagen können im schlimmsten Fall zu Schadenersatzforderungen führen – etwa dann, wenn ein neuer Vermieter sich auf die Richtigkeit der Bescheinigung verlässt.
➡️ Empfohlene Formulierung:
„Nach unserem Kenntnisstand bestehen zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Mietrückstände.“
Wann ist die Bescheinigung besonders sinnvoll?
Die Bescheinigung ist besonders hilfreich in Situationen, in denen der neue Vermieter Sie nicht persönlich kennt oder wenn Sie aus einem sensiblen Umfeld wechseln – etwa nach einem Streit mit dem alten Vermieter oder wenn die SCHUFA-Auskunft wenig aussagekräftig ist zum Beispiel bei Studierenden oder Zugezogenen ohne deutschen SCHUFA-Eintrag.
Sie erhöht Ihre Chancen auf eine Zusage, wenn:
Sie sich in Städten mit angespannter Marktlage bewerben,
Ihr Einkommen schwankt oder atypisch ist (z. B. bei Selbstständigen),
Sie keine oder nur eingeschränkte Bonitätsdaten vorlegen können,
Sie aus dem Ausland zuziehen und keinen Mietverlauf in Deutschland nachweisen können.
Weniger nötig ist die Bescheinigung bei internen Umzügen innerhalb eines Wohnobjekts, bei Familienvermietungen oder bei Eigentümerwechsel ohne neuen Mietvertrag.
Was tun, wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt?
Du hast höflich gefragt, freundlich erinnert – und trotzdem kommt vom alten Vermieter keine Rückmeldung? Keine Sorge: Das ist keine Seltenheit und vor allem kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Mietzahlungen auch ohne klassische Bescheinigung glaubwürdig nachzuweisen. Und das Beste: Viele davon sind schnell umgesetzt und bei Vermietern längst akzeptiert.
Hier sind fünf Alternativen, die Sie sofort nutzen können:
1. Kontoauszüge mit Verwendungszweck „Miete“
Ein echter Klassiker und in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. Achten Sie darauf, dass der Zahlungszeitraum mindestens sechs Monate umfasst und der Verwendungszweck eindeutig ist.
2. Dauerauftragsbestätigung der Bank
Du zahlst deine Miete per Dauerauftrag? Perfekt! Lassen Sie sich den Auftrag von Ihrer Bank bestätigen. Das signalisiert Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit zwei Eigenschaften, die Vermieter besonders schätzen.
3. Quittungen bei Barzahlung
Falls Sie bar gezahlt haben, sollten Ihnen Quittungen ausgestellt worden sein. Diese gelten als rechtssichere Belege und sind für private Vermieter oft besonders nachvollziehbar.
4. SCHUFA Auskunft mit kurzem Zusatztext
Auch wenn die SCHUFA keine Mietzahlungen zeigt: In Kombination mit einem kurzen Schreiben, in dem Sie erklären, warum keine Bescheinigung vorliegt, ist dies ein nützlicher Nachweis. Offenheit wirkt.
Und wenn Sie digital punkten wollen:
Digitale Nachweise gewinnen zunehmend an Bedeutung besonders bei modernen Vermietern, größeren Hausverwaltungen oder in Städten, wo vieles online läuft.
Schnell und unkompliziert:
PDF-Kontoauszüge aus dem Onlinebanking: Gut sortiert, klar lesbar, vollständig. Am besten als eine Datei mit kurzer Einleitung.
Finanz-Apps wie Finanzguru oder Outbank: Diese kategorisieren Ihre Ausgaben automatisch – inklusive Miete. Ein Screenshot oder Export reicht oft aus.
Bonify Mietzahlungsnachweis: Ein digitales Tool, das Ihre Mietzahlungen auf Kontodatenbasis dokumentiert. Besonders beliebt bei digital-affinen Vermietern.
FinAPI oder Yes: Weitere Anbieter, die auf Wunsch Mietzahlungen sicher bestätigen lassen – oft mit Zustimmung Ihrer Bank.
💡 Unser Tipp zum Schluss:
Bündle deine Nachweise wie ein kleines Portfolio:
Ein Deckblatt, kurze Erklärung, dann Nachweise in sauberer Reihenfolge – das wirkt professionell, organisiert und macht es Vermietern leicht, Sie als vertrauenswürdigen Mieter wahrzunehmen.
Und vergessen Sie nicht: Wer ruhig, lösungsorientiert und vorbereitet auftritt, muss nicht alles perfekt haben. Aber er überzeugt.
Fazit: Kein Anspruch – aber viele Möglichkeiten
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist kein Muss, aber ein echter Vorteil bei der Wohnungsbewerbung. Sie schafft Vertrauen, signalisiert Zuverlässigkeit und kann gerade in umkämpften Wohnungsmärkten den entscheidenden Unterschied machen. Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, lohnt es sich, höflich danach zu fragen – und vorbereitet zu sein, falls keine Rückmeldung kommt.
Ob Kontoauszüge, Daueraufträge oder digitale Nachweise: Es gibt viele Wege, Ihre Mietzahlungen transparent zu belegen. Wer organisiert auftritt, klar kommuniziert und Alternativen anbietet, überzeugt oft mehr als jede formale Bescheinigung. Und mit unserer editierbaren Word-Vorlage geben Sie Ihrem Vermieter gleich das passende Werkzeug an die Hand.
Kurz gesagt: Seien Sie vorbereitet und zeigen Sie, dass auf Sie Verlass ist. Das kommt immer gut an.
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